Kollektives Arbeitsrecht

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Neben dem Arbeitsvertrag gibt es eine ganze Reihe von Gesetzen und Verordnungen, die für das Arbeitsverhältnis relevante Bestimmungen enthalten. In vielen Betrieben finden insbesondere Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen Anwendung. Hierbei handelt es sich um kollektiv-arbeitsrechtliche Vereinbarungen. In kollektiv-rechtlichen Streitigkeiten geht es dementsprechend meist um Auseinandersetzungen zwischen den Vertretungen der Arbeitnehmer (Gewerkschaft, Betriebs- und Personalräten) und den Arbeitgebern. Dazu zählen insbesondere die Durchsetzung von Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechten der Arbeitnehmervertretungen oder die Gestaltung von Betriebsvereinbarungen und Sozialplänen.

Der Tarifvertrag enthält häufig Reglungen zur:

  • Höhe des Arbeitsentgeltes,
  • Arbeitszeit,
  • Dauer des Urlaubs,
  • Kündigungsfristen.

Das Betriebsverfassungsrecht regelt innerbetrieblich das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und dem von der Belegschaft gewählten Betriebsrat. Der Betriebsrat hat eine Reihe allgemeiner Aufgaben, insbesondere ist er aber bei sozialen, personellen und wirtschaftlichen Angelegenheiten zu beteiligen. Diese Beteiligungsrechte gliedern sich in Mitbestimmungsrechte und Mitwirkungsrechte.

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