ist die lästigste Werbung – wehren Sie sich!
Es gibt Schätzungen, dass bis zu 95% des gesamten Mailverkehrs aus Werbe-E-Mails besteht. Eigentlich kein Wunder, ist die Werbung per E-Mail doch billig und erfordert nur geringen Aufwand bei einer höchstmöglichen Anzahl von Empfängern.
Die unternehmerischen, aber auch die volkswirtschaftlichen Schäden sind kaum absehbar. Wir haben Mandanten, die über mehrere Tage nicht erreichbar waren, nachdem E-Mail-Werbung und Spammails den Server „abgeschossen“ haben. Nicht nur, dass der Server für 20.000,00 EUR erneuert werden musste, sondern die Mitarbeiter waren drei Tage lang zum Nichtstun verdammt. „Wir haben den Anspruch, als Versicherungsmakler rund um die Uhr für unsere Kunden da zu sein, wenn wir aber nichts oder etwas nicht rechtzeitig tun können, weil unser System zusammengebrochen ist oder weil unsere Mitarbeiter Dutzende von Werbe-E-Mails öffnen, lesen und löschen müssen, geht hier wertvolle produktive Zeit verloren und hierdurch entstandene Schäden ersetzt uns niemand“, so der Geschäftsführer der Deutschen Gesellschaft für Versicherungsoptimierung mbH & Co. KG (DGVO) René Feicks. „Im schlimmsten Fall erfolgt deshalb sogar die Kündigung des Maklermandats“. Sein Mitgesellschafter der DGVO Thomas Roggenkamp ergänzt, dass die Mitarbeiter auch fast jede Mail bearbeiten müssten, da in vielen Fällen nicht von vornherein erkennbar sei, ob es sich um eine Werbe-E-Mail handelt oder eine dringende geschäftliche E-Mail. Gerade als Versicherungsmakler sei man aber darauf angewiesen, möglichst aktuelle Informationen von den Kunden zu haben, damit Pflichten und Obliegenheiten aus dem Versicherungsvertrag erfüllt werden können, um den optimalen Versicherungsschutz gewährleisten zu können.
Nachdem die DGVO hier erhebliche wirtschaftliche Verluste hinnehmen musste, haben sich die beiden Geschäftsführer der DGVO entschieden, mit Hilfe der Reimertshofer GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft, mit der auch zuvor schon gute Erfahrungen in wettbewerbsrechtlichen Streitigkeiten gemacht wurden, diese E-Mail-Werbeflut einzudämmen. „Wir haben kein Verständnis dafür, dass sich Gewerbetreibende auf Kosten anderer Unternehmer über Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zur E-Mail-Werbung hinwegsetzen, deswegen lassen wir diese von Rechtsanwalt Reimertshofer auffordern, diese unangemessene und widerrechtliche Form der Werbung zu unterlassen“.
Der Bundesgerichtshof hatte im Mai 2009 entschieden, dass bereits eine einmalige Zusendung von E-Mail-Werbung einen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb darstellt und der Empfänger den Absender deshalb auf Unterlassung in Anspruch nehmen kann, wenn er nicht zuvor hierfür die Genehmigung erhalten hat, z.B. durch das Double-Opt-In-Verfahren. (Link: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=2009-5&Seite=2&nr=49067&pos=88&anz=274)
Rechtsanwalt Reimertshofer versucht in diesen Fällen zunächst durch eine Abmahnung eine außergerichtliche Lösung zu erreichen. Bleibt die Abmahnung erfolglos, wird Klage auf Unterlassung erhoben.
Auf diese Weise ist der DGVO, aber auch anderen Mandanten gelungen, den Umfang der E-Mail-Werbung erheblich zu reduzieren. Trotzdem gibt es immer wieder Leute, die erst rechtsmissbräuchlich und widerrechtlich handeln, sich dann aber als „Abmahn-Opfer“ hinstellen. Beispiele dazu finden sich auf den Web-Seiten der Kollegen Feil und Strömer, die es eigentlich besser wissen sollten und trotzdem diesen Leuten ein Forum bieten.